Rohwasser stammt aus den natürlichen Wasserressourcen und wird im Wasserwerk zu Trinkwasser aufbereitet. Die Aufbereitung im Wasserwerk macht den Unterschied.

Fachleute unterscheiden zwischen Rohwasser und Trinkwasser. Ersteres ist das Ausgangsprodukt aus der Natur. Erst durch verschiedene Aufbereitungsstufen im Wasserwerk wird daraus Trinkwasser.

Rohwasser: unbehandeltes Wasser aus der Natur

Rohwasser ist unbehandeltes Wasser aus natürlichen Quellen. Es stammt aus:

  1. Grundwasser
  2. Oberflächenwasser aus Flüssen und Seen
  3. Quellwasser
Was ist Rohwasser?

Rohwasser ist unbehandeltes Wasser aus der Natur, zum Beispiel aus Flüssen, Seen und Talsperren. Hier die Stever bei Haltern am See.

Egal woher es kommt, Zusammensetzung und Qualität sind immer lokalen und regionalen Bedingungen unterworfen. Dadurch unterscheiden sich Rohwässer von Ort zu Ort und von Quelle zu Quelle. Welche Stoffe in welcher Menge im Rohwasser enthalten sind, hängt von vielen verschiedenen Faktoren in der Umgebung ab, unter anderem von

  • den geologischen Bedingungen,
  • der Flora und Fauna,
  • der landwirtschaftlichen Nutzung,
  • den industriellen Ansiedlungen,
  • den klimatischen Bedingungen,

Wir Menschen beeinflussen Wasserkreislauf sowie -ressourcen und damit auch das Rohwasser in vielfältiger Weise (= anthropogene Einflüsse) – direkt und indirekt.
Damit Wasserwerke möglichst naturnahe (und bezahlbare) Verfahren zur Trinkwassergewinnung einsetzen können, darf das Rohwasser nicht mit Schadstoffen belastet sein. Was nicht ins Wasser gehört, sollte gar nicht erst hineingelangen!
Nur mit einem umfangreichen Wasserschutz und der Umsetzung des Verursacherprinzips können wir die Rohwasser-Ressourcen für die Trinkwassergewinnung schützen.

Laut Begriffsdefinition der Trinkwasserverordnung ist Rohwasser Wasser, das mit einer Wassergewinnungsanlage der Ressource entnommen und unmittelbar zu Trinkwasser aufbereitet oder ohne Aufbereitung als Trinkwasser verteilt werden soll.

Behörden wie Naturschutzämter achten darauf, dass die Gesetze zum Wasserschutz eingehalten werden. Sie kontrollieren auch regelmäßig die Wasserqualität der Gewässer.

Trinkwasser: aufbereitetes Naturprodukt aus dem Wasserwerk

Rohwasser ist das Ausgangsprodukt – Trinkwasser ist das Endprodukt. Dazwischen liegen mehrere Aufbereitungsschritte im Wasserwerk. Durch – sehr oft menschliche (anthropogene) – Einflüsse enthalten Rohwässer Stoffe, die den strengen Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht entsprechen und deshalb reduziert bzw. entfernt werden müssen.
Das passiert im Wasserwerk durch physikalische und chemische Prozesse wie beispielsweise Filtration, Sedimentation, Flockung, Ozonung, Adsorption oder Desinfektion.
Trinkwasser darf das Wasserwerk nur verlassen, wenn es der Trinkwasserverordnung entspricht. Deshalb wird die Qualität engmaschig überwacht – und zwar vom Rohwasser und vom Trinkwasser.

Was ist Trinkwasser?

Trinkwasser wird im Wasserwerk aufbereitet. Seine Qualität entspricht der EU-Trinkwasserverordnung. Aber es ist ein Naturprodukt, deshalb ist der Schutz unserer (Roh)Wasserressourcen elementar!

Die Definition von Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung

§3 (1) Im Sinne dieser Verordnung ist

  1. “Trinkwasser” in jedem Aggregatzustand des Wassers und ungeachtet dessen, ob das Wasser für die Bereitstellung auf Leitungswegen, in Wassertransport-Fahrzeugen, aus Trinkwasserspeichern an Bord von Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen oder verschlossenen Behältnissen bestimmt ist,

a) alles Wasser, das, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist:

aa) Körperpflege und -reinigung,

bb) Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen

cc) Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

b) alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind;


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