Sperren eines Hausanschlusses für Trinkwasser: Das macht Gelsenwasser nur nach Mahnverfahren, Sperrandrohung und in Absprache mit der Kommune.

Sperren eines Hausanschlusses für Trinkwasser: Das macht Gelsenwasser nur nach Mahnverfahren, Sperrandrohung und in Absprache mit der Kommune.