Bereits am 24. Juni hat der Bundestag entschieden unkoventionelles Fracking, wie es zum Beispiel in den USA betrieben wird, in Deutschland nicht zuzulassen. Am 8. Juli hat dann der Bundesrat die umfangreichen Gesetzesänderungen zum Fracking im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Bundesberggesetz verabschiedet. Die beinhalten ein Fracking-Verbot bis 2021  und ein unbefristetes Verbot in Wasserschutz- und Wassergewinnungsgebieten. Damit werden unsere Trinkwasser-Ressourcen nachhaltig geschützt!

Im Bundesrat wurden auch weitere Verordnungen verabschiedet: die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-V Bergbau) sowie strenge Regeln für die Behandlung von Lagerstättenwasser und die Entsorgung des Rückflusses aus Bohrungen mit Fracking. Die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung gilt für Bohrungen mit Fracking nach Erdgas, Erdöl und Tiefengeothermie.

„Die Entscheidung des Bundestags, Fracking in unkonventionellen Lagerstätten deutschlandweit zu untersagen, schützt die Ressourcen für Trinkwasser nachhaltig.“

GELSENWASSER-Vorstand Henning Deters äußert sich positiv zu der Entscheidung: „Durch die UVP-Pflicht bei jedem Vorhaben müssen Behörden und Betroffene, wie z. B. Wasserversorger, angehört und beteiligt werden. Das war eine der wichtigsten Forderungen der Trinkwasserversorger. Eine weitere Forderung war der technisch optimale Umgang mit dem Fracking-Abwasser. Dass hier der wasserwirtschaftliche Besorgnisgrundsatz noch verankert wurde, ist auch eine Verbesserung. Dieses Gesetzespaket bietet nun einen wirklich wirksamen Schutz für die Trinkwasserressourcen in Deutschland!”

Maximal vier Probebohrungen in unkonventionellen Lagerstätten werden in den Gesamtpaketen erlaubt. Allerdings kann jedes Bundesland allein entscheiden, ob es diese zulassen will. „Die Landesregierung in NRW sowie die NRW-CDU haben sich während des ganzes Prozesses strikt gegen Fracking ausgesprochen. Das hat wesentlich zu dieser guten Regelung in diesem Wasserschutzgesetz  beigetragen. Daher wird es hier keine Probebohrung geben. Der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans gibt uns eine weitere Sicherheit, dass Fracking in NRW in den kommenden Jahren nicht stattfindet. Es ist richtig, dass das Verbot nicht – wie bis vor einigen Wochen angedacht – 2021 einfach stillschweigend ausläuft. In einer für die Menschen so wichtigen Frage muss der Bundestag selbst aktiv erneut entscheiden können, um seiner Verantwortung für das Trinkwasser gerecht zu werden.”

Mehr darüber kann man hier nachlesen: https://www.gelsenwasser.de/aus-verantwortung/fuer-unser-trinkwasser/gewaesserschutz.

 

Foto: FOTOLIA #64157134 | Urheber: Jörg Hackemann

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