Frostschutz nicht vergessen! Wasserzähler und Leitungen müssen vor Frost geschützt werden. Sonst drohen Schäden und eine teure Reparatur.

Früher wurde der Januar auch „Eismond“ genannt. Kalt, kälter, eisig: So kommt der erste Monat des Jahres gerade daher. Bei solchen Minusgraden müssen Wasserzähler und Wasserleitungen im Haus „eisfest“ sein! Denn friert das (Rest-)Wasser darin, kracht es: Das Glas platzt, der Zähler ist nur noch Schrott. Gleiches gilt für die Leitungen. Der Austausch kostet – vorsorgen ist also die Devise!

3 Tipps um den Wasserzähler vor Forstschaden schützen

  1. Kellerfenster und -türen geschlossen halten. Türen können zusätzlich mit alten Decken gegen eiskalte Zugluft abgedichtet werden.
  2. Dämmungen schützen vor der Eiseskälte! Einfach um Wasserzähler und -leitungen wickeln. Geht mit alten Decken (Baumwolle), Schaumstoff, Glas- und Holzwolle, Mineralwolle oder Styropor, die gibt es im Baumarkt.
  3. Wer seiner Wasser-Hausinstallation ein bisschen Luxus gönnen möchte, der kann „Frostwächter“ nutzen. Die thermostatgesteuerten Heizgeräte verhindern das Einfrieren.

Vergessen und der Frostschaden ist da?

Dann kann bei der Hausinstallation nur ein Installateur helfen. Wichtig dabei: Nur Installateure, die in einem Verzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen sind, dürfen Ihre Trinkwasser-Hausinstallation erneuern oder reparieren! Das gibt der § 12 (2) der AVB WasserV vor (Allgemeine Bedingungen für Versorgung mit Wasser). Und das gilt für die ganze Hausinstallation hinter dem Wasserzähler, auch für erdverlegte Trinkwasserleitungen und Bau-Wasseranschlüsse. Nur so kann die Qualität von Wasser als Lebensmittel gesichert werden. Diese Vorschrift dient also dem Schutz aller Verbraucher, die an das Versorgungsnetz angeschlossen sind.

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