So viel Natur wie möglich – so wenig Technik wie nötig: Das Gelsenwasser-Credo beim Trinkwasser. Doch Nitrat, Klärschlamm, Spurenstoffe und Fracking gefährden die Wasserressourcen. Der Schlüssel zur Trinkwasserqualität von morgen: Vorsorge beim Wasserschutz statt Reparatur!

Wasserressourcen sind ein kostbarer Schatz, der geschützt werden muss. Eigentlich wissen das alle. Aber trotzdem verhält man sich nicht so. Das passiert auf allen Ebenen – Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Gelsenwasser setzt sich deshalb auch auf politischer Ebene ein, zum Beispiel Ende März beim Gelsenwasser-Abend in Berlin: Es geht konkret um Vorsorge beim Wasserschutz. Die Gesprächspartner: Vertreter aus der Politik und von Umweltverbänden.
Unser Vorstandsvorsitzender Henning Deters stellte bei dem Event im Aquarium die Trinkwasserqualität in den Fokus, denn das Lebensmittel Nr. 1 verlangt besonderen Schutz. Kontaminationen im Wasser sind manchmal nicht mehr zu beseitigen oder bleiben zumindest für Jahrzehnte. Trotzdem wenden wir die wirksame Vorsorge beim Wasserschutz noch nicht konsequent als Leitprinzip für den politischen Rahmen an.

Besser Vorsorge und Verursacherprinzip beim Wasserschutz statt vierter Reinigungsstufe

„So viel Natur wie möglich – so wenig Technik wie nötig“, verdeutlichte Henning Deters unser Credo bei der Trinkwasser-Gewinnung. Doch das geht nur, wenn Gewässer und Grundwasser nicht mit Stoffen belastet sind, die im Trinkwasser unerwünscht sind. Spurenstoffe, zum Beispiel von Medikamenten, müssen aus dem Wasser gefiltert werden – mit aufwändiger und teurer Technik! Und das ist nicht immer möglich, zum Beispiel bei Röntgenkontrastmitteln. Deshalb sagt Gelsenwasser: Es ist ein Umdenken hin zur Vorsorge und zum Verursacherprinzip nötig: „Wer eine Ursache setzt, der trägt dafür Sorge, diese zu entfernen und den Schaden zu bereinigen. Diese Regel aus dem Umweltrecht ist  eine sinnvolle Verhaltensregel für die Gemeinschaft“, sagte Henning Deters in Berlin. Konkretes Beispiel dazu ist die sogenannte vierte Reinigungsstufe für Kläranlagen. Das sei die falsche Botschaft an Wirtschaft und Gesellschaft. „Werft alles ins Wasser, die Versorger holen es schon wieder raus! Das wäre ein großer Rückschritt und würde allen Bemühungen schaden, die Menschen besser über die richtige Entsorgung von Arzneimitteln oder die Folgen von Mikroplastik aufzuklären, deswegen bin ich gegen eine flächendeckende Einführung, ganz unabhängig von den technischen Möglichkeiten.“

Düngeverordnung: Paket ist nicht ausreichend!

Auch bei der Düngeverordnung sollte das Vorsorge- und Verursacherprinzip maßgeblich sein. Durch Überdüngung gelangt zu viel Nitrat ins Wasser. Die Werte sind in verschiedenen Regionen zu hoch, die EU hat Deutschland deswegen verklagt. Klar ist, es muss etwas passieren. Trotzdem war die Neuauflage der Düngeverordnung ein zäher Ringkampf. Am 31. März hat der Bundesrat die Novelle der Düngeverordnung beschlossen. „Es geht in die richtige Richtung, ist aber nur ein Schritt“, machte Deters klar. „Das Paket ist nach Einschätzung der Experten nicht ausreichend, um die Werte nachhaltig zu verbessern.“
Gelsenwasser hat das Paket juristisch prüfen lassen: Nicht alle Mängel werden damit beseitigt – weshalb die Bundesregierung in Sachen „EU-Klage“ keineswegs aus dem Schneider ist. Das Hauptproblem ist die Stoffstrombilanz, bei der Landwirte genau angeben müssen, wie viel Gülle sie produzieren und auf den Feldern verteilen. Der fehlt es an inhaltlicher Substanz und rechtlicher Konsequenz. „Zentral wichtig ist, dass die Bilanz nun zeitnah eingeführt wird. Es dürfen nicht wieder Monate vergehen!“

Mikroverunreinigungen: Die Krux der Analyse

Vorsorge beim Wasserschutz: Bei der Analyse ist die "Null" nicht mehr "Null".

Was im Abwasser ist und in der Kläranlage nicht entfernt wird, landet am Ende im natürlichen Wasserkreislauf – und damit in dem Wasser, aus dem Trinkwasser gewonnen wird. Deshalb muss klar sein, was genau drin ist im Trinkwasser.
Doch bei der Analyse von Spurenstoffen ist die frühere „Null“  heute längst nicht mehr  „Null“. Heißt: Durch stark verbesserte Verfahren lassen sich mittlerweile Spurenstoffe im Bereich Nanogramm (Milliardstel Gramm) nachweisen. Die Krux: Dadurch finden wir auch immer mehr Stoffe in kleinsten Mengen, die früher nicht nachweisbar waren. Gelsenwasser veröffentlicht alle diese Werte (Trinkwasseranalyse) im Detail auf seiner Internetseite. Auch wenn Experten diese in der Regel als völlig unkritisch einstufen, wird in diesem Zusammenhang immer wieder zusätzliche Aufbereitung gefordert. Kosten und Aufwand tragen erneut die Wasserversorger, obwohl sie gar nicht die Verursacher sind.  „Auch hier kommt das Verursacherprinzip häufig nicht zur Anwendung“, bemängelt der Vorstandsvorsitzende von GELSENWASSER, der so die Vorsorge beim Wasserschutz stets in den Fokus stellte.

Klärschlammverordnung: Ein Schritt in die richtige Richtung

Vorsorge beim Wasserschutz: Klärschlammverordnung ein Schritt in die richtige Richtung

Klärschlämme enthalten viele Stoffe – ein besonderer Fall sind Phosphor und Stickstoff. Sie kommen zwar auch in der Natur vor, aber im Übermaß schädigen sie Böden und Gewässer. Deshalb dürfen sie nicht auf Feldern landen.
Mit der neuen Klärschlammverordnung wird es das auch nicht mehr geben. Gleichzeitig wird nach einer Übergangszeit die Rückgewinnung von Phosphor verpflichtend und die so genannte Monoverbrennung gestärkt. So wird die Umwelt geschützt und gleichzeitig eine wertvolle Ressource zurückgewonnen. Ein Schritt in die richtige Richtung, an dem sich Gelsenwasser beteiligt! „Für den Gewässerschutz ist diese konsequente Umsetzung des Koalitionsvertrags eine richtige Entwicklung“, bestätigt Henning Deters.

Fracking: Weiter intensiv damit beschäftigen

In Bezug auf Fracking bedankte sich Henning Deters ausdrücklich bei den anwesenden Vertretern der Landesregierung und der Opposition aus NRW. Am Ende seien klare „Vorfahrtsregeln“ für das Trinkwasser entstanden. Allerdings, können sich Wasserversorger wie Gelsenwasser nicht zurücklehnen. Wir alle müssen uns weiter intensiv mit Fracking beschäftigen, denn vier Probebohrungen sind in NRW möglich, und in vier Jahren kann der Bundestag das Ganze neu bewerten.“

 

Links
956. Plenarsitzung des Bundesrates am 31. März 2017 – Video zu TOP 18a – Düngeverordnung
top agrar – Neue Düngeverordnung ist beschlossen
Gelsenwasser – Aus Verantwortung

 

Fotos
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