GELSENWASSER fordert in Bezug auf CETA  zum Dialog auf! „Aus den zur Verfügung stehenden Unterlagen geht nicht hervor, dass die Themen Trinkwasserqualität und Versorgungsstruktur unbeeinflusst bleiben“, so Henning R. Deters, Vorstandsvorsitzender der GELSENWASSER AG.

„Es muss ausgeschlossen werden, dass Umweltstandards, Grenzwerte für Trinkwasser und die Organisation der Trinkwasserversorgung in Deutschland negativ beeinflusst werden. Es darf nicht die Möglichkeit entstehen, dass sich der Gesetzgeber überlegen muss, ob eine Umweltregelverschärfung eventuell finanzielle Ausgleichszahlungen an ausländische Investoren auslöst. Wir gehen davon aus, dass der Bundestag sich bei seiner Entscheidung dieser Problematik bewusst ist.“

Der Abbau unnötiger Hemmnisse für den Handel kann positive Effekte haben – auch für kommunale Unternehmen. Wasserversorger müssen aber die einwandfreie Qualität des Trinkwassers nachhaltig sicherstellen. Dafür müssen Nationalstaaten und die EU weiterhin Chemikalien und andere Stoffe verbieten und Zulassungen unbeeinflusst verwehren dürfen, wenn Risiken für das Wasser bestehen. Sind die Schäden erstmal eingetreten, ist es zu spät. Schadenersatz helfe dann weder den betroffenen Menschen noch der Umwelt, so Deters.

In der EU und in Deutschland gilt zu Recht das „Vorsorgeprinzip“. Danach müssen Chemikalien und Stoffe sehr genau untersucht werden und dürfen bei ernsthaften Hinweisen auf Risiken gar nicht erst in Verkehr kommen. In CETA aber wird für die Geltung von Umwelt- und Verbraucherschutz auf Regeln des GATT verwiesen, in welchem klar der US-amerikanische Ansatz des „Trial and error“ gilt. Auch das neue Instrument der „kooperierenden Regulierung“ – bei der man bereits in der Planungsphase über neue Gesetze in gemeinsamen Gremien über den Atlantik abstimmen will – ist nicht geeignet, nationale Verbote zu ermöglichen. Die geplante Gremienstruktur ermöglicht keine schnellen, gemeinsamen Entscheidungen.

Zudem sind in der Vergangenheit unklare oder neue Begriffe wie die „billige und gerechte Behandlung“ oder „indirekte Enteignung“ dazu missbraucht worden, von Staaten Schadenersatz wegen Umwelt- und Verbraucherschutznormen zu verlangen. Beide Begriffe werden auch in CETA verwendet.

Die Kommunen ‎entscheiden die Organisation ihrer Wasserversorgung selbst
Die Kommunen müssen ihre Wasserversorgung weiter selbst organisieren können. Vom deutschen Grundgesetz wird diese Entscheidungsfreiheit als Kern der kommunalen Daseinsvorsorge geschützt. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist auf internationalem Topniveau, deswegen sind die Menschen mit ihrer Trinkwasserversorgung mehr als zufrieden, was regelmäßige Umfragen belegen. Die Mitgliedsstaaten haben der Kommission auch jetzt kein Mandat erteilt, das lokale Selbstbestimmungsrecht der Kommunen zu gefährden.

“Wir sind gern bereit, über alle diese Punkte zu diskutieren und zu erläutern, wie wir als Wasserversorger CETA, TTiP und Co. bewerten”, so Deters. Interessenten können sich unter dialog@gelsenwasser.de melden.

Mehr zu den Freihandelsabkommen findet Ihr HIER!

Lest dazu auch diesen Blog-Beitrag: Sind TTIP, CETA und TTIP eine Gefahr?

 

Update 18.10.2016
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

 

Nützliche Links
Europäische Kommission- Handel – CETA

 

 

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