Die NRW-Landesregierung macht die Energiewende zum Mittelpunkt einer Strategie, um die bundesweite Konjunktur nach der Corona-Krise anzukurbeln.

Landesposition zur Konferenz der Energieminister

Die Landesregierung NRW wagt einen strategischen Vorstoß zum Treffen der Energieminister am 4. Mai 2020, das vom FDP-geführten NRW-Wirtschaftsministerium ausgerichtet wird. Mit mehreren wirtschaftspolitischen Forderungen sollen negative Folgen der Corona-Krise eingedämmt werden, so berichten Medien in der vergangenen Woche. Die „Energiewende“ soll in den Mittelpunkt gerückt werden, um die bundesweite Konjunktur nach den erwartbaren Einbrüchen baldmöglichst wieder anzukurbeln. Ein entsprechendes Positionspapier des NRW-Wirtschaftsministeriums wird angeblich in die Energieministerkonferenz eingebracht.

Für eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft komme es neben den kurzfristig benötigten Soforthilfen jetzt darauf an, bereits jetzt frühzeitig die Weichen zu stellen.

Hierfür seien öffentliche Investitionen sowie Fördermittel und Zuschüsse für zukunftsweisende Technologien und Infrastrukturen im Kontext der Energiewende notwendig. Mit einer umfassenden Entlastung der Energieverbraucher und Vereinfachung des energiebezogenen Steuer- und Umlagensystems würden sehr schnell langwirkende Effekte auf die Konjunktur erreicht. Profitieren würden Industrie, Mittelstand und Privathaushalte davon gleichermaßen.

Außerdem sollten Planungs- und Genehmigungsverfahren von Energieinfrastrukturen beschleunigt werden, um das Potenzial der Energiewende zu „entfesseln“. Dieser Duktus ist angelehnt an die beiden „Entfesselungspakete“, welche die schwarz-gelbe Landesregierung in ihrer Amtszeit bereits aufgelegt hat. Der Bund solle zeitnah den Förderdeckel für Solar-Dachanlagen abschaffen und in dem Zusammenhang die erwartete Novelle des EEG-Fördergesetzes in die Wege leiten.

Energiewende als Konkunkturmotor nach Corona-Krise: Stromnetze und Kraftwerke müssen weiter gebaut werden.

Sind gesetzliche Anpassungen nötig, um die Genehmigungsverfahren für Stromnetze und Kraftwerke nicht zu verlangsamen?

Energiewende nicht mehr im Fokus des Bundestages

Mit Sorge sieht man in Düsseldorf, dass mit dem Lockdown wichtige Verfahren verzögert würden – wie das Gesetzespaket zum, für die Energiewirtschaft in NRW so wichtigen, Kohleausstieg. Die vom Bundesrat kürzlich geforderten (und maßgeblich auch aus NRW getriebenen) Änderungen am Kohlegesetz dürften nicht der Corona-Krise „zum Opfer fallen“.

Um die Genehmigungsverfahren für Stromnetze und Kraftwerke nicht zu verlangsamen, seien auch hier gesetzliche Anpassungen erforderlich. So brauche es etwa eine Klarstellung, dass die Öffentlichkeit digital beteiligt werden kann und Planungsunterlagen digital offengelegt werden. Aus Gründen des Infektionsschutzes sollte auf einen Erörterungstermin verzichtet werden können. Dabei blieben die Beteiligungsrechte der Bürger durch die Möglichkeit schriftlicher Einwendungen im Kern gewahrt.

Fristen für Erneuerbaren-Projekte verlängern

Da aktuell viele Ökostromanlagen nur verzögert in Betrieb genommen werden könnten, müssten auch deren Realisierungsfristen verlängert werden. Ansonsten drohen den Planern laut Gesetz Strafzahlungen. Diese Forderung wird gerade auch von der Windbranche selbst vehement vorgebracht. Laut Fachagentur Windenergie an Land würden ansonsten in der zweiten Jahreshälfte 2020 deutschlandweit Zuschläge für Windenergie-Projekte im Umfang von 550 Megawatt durch Fristablauf verfallen, weil die Frist abläuft und empfindliche Pönalen fällig würden. Die Ankündigung der Bundesnetzagentur, die Fristverlängerung auf formlosen Antrag unbürokratisch zu gewähren, müsse eben auch gesetzlich abgesichert werden.

Energiewende auch mit Photovoltaik: Wie kann die Energiewende nach Corona-Krise wieder in Schwung gebracht werden?

Photovoltaik als ein Teil der Energiewende. Eine angepasste politische Strategie für die Zeit nach COVID-19 wäre auch ein großes gesellschaftliches Signal.

Energieministerkonferenz etabliert sich

Es wird sich zeigen, ob die anderen Bundesländer und der Bund der Initiative folgen und das Gros der Vorschläge mittragen werden. Der Entwurf ist wohl noch nicht mit den anderen Ländern abgestimmt und soll zunächst im Kreis der Amtschefs der Länder besprochen werden – um dann am 4. Mai umfassend verhandelt werden zu können.

Ergebnisse der Konferenzen sind für die Bundesregierung nicht bindend, gelten auch nicht als offizielle Empfehlungen. Die Treffen finden erst seit 2018 statt und sind damit institutionell relativ frisch. Sie haben (zumindest noch) nicht denselben Stellenwert, wie die etablierten Treffen der Wirtschafts- oder der Umweltminister der Bundesländer und des Bundes, deren Beschlüsse oft in konkrete Gesetzesvorhaben gemündet sind.

Dennoch kann natürlich gerade bei einer weitgehenden Einigkeit zu Kernthemen, die in der Folge von den Ländern dann auch politisch weiterverfolgt werden, ein beachtliches politisches Signal an die Gesellschaft – und natürlich die Bundesregierung ausgehen. Der etwas ins Stocken geratenen Energiewende im Energieland Nr. 1 NRW wäre es zu wünschen.


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