Kontrolle aus der Luft: Zwei Mal pro Jahr befliegt Gelsenwasser die Wasserschutzgebiete Haltern, Haard und Hohe Mark. Im Helikopter werden Gefahren für Gewässer sichtbar.
Der R44 Clipper II steht auf dem Flugplatz in Marl, vollgetankt und bereit für den nächsten Flug. Mit 8,90m Länge und 3m Höhe sieht der Helikopter imposant aus. Doch beim Reinklettern auf den Rücksitz wird klar: Platz ist Mangelware. Ich bin 1,65m „klein“, und meine Knie stoßen an den Vordersitz des Piloten. Über meinem Kopf sind wenige Zentimeter Luft. Die beiden Piloten auf den Vordersitzen haben nicht mehr Platz.
Der Rotor mit den beiden Flügeln auf dem Dach wummert laut. Es dauert einige Minuten, bis sie sich schnell genug drehen, damit der Heli abheben kann. Zirka 400 Umdrehungen pro Minute sind es im Schnitt. Wir können uns nur über die Headsets unterhalten. Kaum in der Luft, geht es flott hoch und vorwärts. In wenigen Minuten haben wir unser erstes Ziel erreicht: das Wasserschutzgebiet „Hohe Mark“.
Aus der Vogelperspektive werden Gefahren für das Trinkwasser sichtbar
Wir haben bestes Flugwetter: windstill mit klarer Sicht. Bei einer Geschwindigkeit von 100 bis 120 km/h und einer Flughöhe von ca. 120-150 Metern ist unter uns alles problemlos zu erkennen. Optimale Bedingungen für die Kontrolle des Wasserschutzgebietes aus der Luft. Vom Helikopter aus lassen sich mögliche Verstöße gegen die Wasserschutzgebietsverordnung – sprich Gefahren für Grundwasser und Oberflächengewässer (Flüsse, Stauseen) – entdecken.
Gelsenwasser macht das seit 1985 zwei Mal pro Jahr, in der Regel im Frühjahr und im Spätherbst, wenn das Laub von den Bäumen gefallen ist.
Bei diesem Flug werden die Gebiete Hohe Mark und Haard abgeflogen.
Ab 40 km/h Windgeschwindigkeit ist Schluss mit Fliegen, erklären die Piloten. Ab 25 km/h Windgeschwindigkeit nehmen sie keinen Passagier mehr mit. Nicht wenige müssen schon bei vielen Kurven ohne Wind zu den weißen Tüten greifen. ? Der R44 mit seinen ca. 690 kg wird schnell zum Spielball kräftiger Windböen.
Planquadrate ermöglichen systematisches Befliegen der Wasserschutzgebiete
Die Wasserschutzgebiete werden systematisch abgeflogen. Dazu sind die Flächen auf einer Karte in Planquadrate eingeteilt, jedes 250mx250m groß. Der Pilot fliegt das Wasserschutzgebiet via GPS und mithilfe des Rasters in „Schlangenlinien“ ab.
Co-Pilot Martin Heß verfolgt die Flugroute mittels GPS-Karte auf einem Laptop. Mögliche Gefahren und Verstöße markiert er koordinatengenau und gibt in dem Programm auch direkt eine Beschreibung ein: von ungenehmigten Baumaßnahmen bis hin zu illegalen Misthaufen oder Müll-/Schrottablagerungen ist alles dabei. Mit einer kleinen Kamera macht er zusätzlich Fotos.
Kontrolle aus der Luft ist eine von vielen Maßnahmen für Wasserschutz und Trinkwasserqualität
Die Daten werden gesammelt, aufbereitet und gehen im Anschluss an meine zuständigen Kollegen der Abteilung Wasserwirtschaft. Sie entscheiden dann anhand der Aufnahmen, ob es sich um eine Gefahrenquelle für Grundwasser oder Gewässer handeln könnte. Wenn ja, geben Sie die Information an die zuständigen Behörden weiter, die dann tätig werden.
Dieses Mal haben wir weder in der Hohe Mark noch in der Haard Auffälligkeiten gefunden. Gut fürs Trinkwasser! Das Befliegen ist eine von vielen Wasserschutz-Maßnahmen, um potenzielle Gefahren und Verunreinigungen zu erkennen, bevor Grundwasser und Oberflächengewässer Schaden nehmen. So sichern wir mittel- und langfristig eine gute Rohwasser- und eine einwandfreie Trinkwasserqualität.
Fakten zum Wasserschutzgebiet
Jedes Wasserschutzgebiet besteht aus drei Schutzzonen:
- Schutzzone I befindet sich direkt um den Trinkwasserbrunnen herum. Immer eingezäunt, nicht zugänglich und es dürfen nur Arbeiten, die für die Trinkwasserversorgung nötig sind, gemacht werden. Jede andere Nutzung ist verboten.
- Schutzzone II, entspricht der 50-Tage-Linie. Der Radius um Schutzzone I ist so groß, dass das Grundwasser 50 Tage braucht, um von der äußeren Umgrenzung bis in den Brunnen zu fließen. Intensive Ttierhaltung, das Ausbringen von Gülle und alles, was die Wasserqualität, insbesondere bakteriologisch, negativ beeinflussen könnte, ist verboten.
- Schutzzone III ist das gesamte Einzugsgebiet der Brunnen, es liegt weit um die Zonen I und II herum. Sie kann in die Teilzonen IIIA und IIIB unterteilt werden.
Wasserschutzgebiete werden durch die Bezirksregierungen ausgewiesen; bei kleineren Wassergewinnungen durch die “Untere Wasserbehörde”. In allen drei Schutzzonen gelten Auflagen und Verbote.
Für das Wasserwerk Haltern sind drei Wasserschutzgebiete festgelegt:
• Haltern Stausee vom 28. Juli 1988
• Hohe Mark (Haltern West) vom 31. Oktober 1984
• Haard vom 9. Juli 1990
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LINKS
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Wasserschutzgebietsverordnung Haltern am See
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FOTOS
© GELSENWASSER AG / Mareike Roszinsky
Hallo,
Rufen Sie doch bitte die Piloten nochmal an. Ich denke Sie haben km/h mit Knoten verwechselt 1 Knoten = 1,8 km/h).
Ich kenne jetzt die SOPs der Firma nicht, mit welcher Sie geflogen sind, aber Hubschrauber können für Arbeit in Bodennähe durchaus mit ca 70 km/h (ca. 40 Knoten) Windgeschwindigkeiten klarkommen. Über 150m Flughöhe sind auch bis zu 90 km/h kein Problem (man kommt nur relativ zum Boden gegen den Wind nich mehr wirklich voran ;-)).
Dann kann man objektiv sagen, dass der Wind auf Hubschrauber in den meisten Fluglagen wenig Einfluss hat und eine viel stabilere Plattform ist als ein Flugzeug vergleichbarer Größe (außer man versucht bei starkem Wind, im Schwebeflug, das Heck durch den Wind zu drehen, dann wird’s u.U. etwas instabil).
VG, Philip
PS: ich habe Berufspilotenlizenzen sowohl für Hubschrauber und (mehrmotorige) Flugzeuge.
Ich bin selbst auch in sehr böigem Wind als Fluglehrer tätig gewesen, aber schlecht geworden ist mir oder meinen Flugschülern im Hubschrauber noch nie! (im Flugzeug hingegen schon 😉 …wenn Sie natürlich die ganze Zeit auf Ihren Laptop schauen, ist’s wie beim Lesen im Auto