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GLASKLAR mit Dr. Cornelia Nicklas über Klagen für das Klima
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In Folge 22 spricht Dr. Arnt Baer mit Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Es geht um die Möglichkeit von Umweltverbänden, stellvertretend die Klagerechte von Natur und Umwelt zu übernehmen und sich Gehör in der Politik zu verschaffen.

Die DUH setzt sich für Umwelt- und Klimaschutz ein und kämpft für saubere Luft in den Städten. Klageverfahren gegen Landesregierungen, Städte und Automobilkonzerne wegen zu hoher Stickstoffbelastung und Verstöße gegen europarechtliche Vorgaben sorgen immer wieder für mediale Aufmerksamkeit. Mit diesem Vorgehen habe der Umweltverband deutlich dazu beigetragen, dass sich der Zustand der Luftqualität insgesamt verbessert hat, so Dr. Cornelia Nicklas.

Die Umweltjuristin moderiert auch Dialogprozesse mit Interessensgruppen mit dem Ziel, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Einige Konfrontationen vor Gericht ließen sich aber nicht vermeiden. Daher sei sie froh um die erweiterten Klagemöglichkeiten von Verbänden, um Umwelt und Klima eine Stimme zu geben.

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gibt Verbänden die Möglichkeit, im Interesse der Umwelt zu klagen. Klagen haben nur dann Erfolg, wenn rechtswidriges Handeln oder Unterlassen vorliegt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz bewertet sie als bahnbrechende Entscheidung. Sie geht ausführlich auf die juristischen Hintergründe ein und teilt ihre Einschätzung zu Auswirkungen auf andere Politikfelder.

Für einen ökologischen Zustand unserer Wasserressourcen

Im Sinne des Gewässerschutzes wünscht sich Cornelia Nicklas eine Beschleunigung umweltpolitischer Maßnahmen. Die Juristin bedauert, dass die Zielsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, bis Ende 2027 einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen, seit Jahren verfehlt wird. Es brauche ebenso einen Kurswechsel in der Agrarpolitik. Wenn zu wenig passiere, seien auch hier Klageverfahren unumgänglich.

Die erfahrene Mediatorin erklärt, worauf es in Dialogverfahren für energie- oder umweltpolitische Projekte ankommt, um politische und gesellschaftliche Akzeptanz zu erwirken. Außerdem geht es um diese Themen und Fragestellungen:

  • Wie bewertet Dr. Cornelia Nicklas die Wasserstrategie des Bundesumweltministeriums?
  • Haben Umweltverbände einen Vertrauensbonus in der Bevölkerung?
  • Warum ist der Zugang zu Gerichten im Umweltschutz wichtig?

Daneben erfahren wir, warum Berlin ihre Wahlheimat ist und welchen persönlichen Beitrag sie zum Umweltschutz leistet.

Podcast Glasklar Cornelia Nicklas

Zur Person
Dr. Cornelia Nicklas ist Juristin und leitet seit 2007 den Bereich Recht bei der Deutschen Umwelthilfe. Sie arbeitet zu umweltjuristischen Themen, begleitet Gerichtsverfahren und gestaltet Dialogprozesse mit Interessensgruppen zu umweltpolitischen Projekten. Zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit war sie als Referentin im brandenburgischen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung tätig und später war sie Rechtsanwältin bei einer Berliner Anwaltskanzlei.


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GLASKLAR-Folge mit MdEP Martin Häusling

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© DUH/Heidi Scherm


Zeitmarken zur Orientierung

02:10 Dr. Cornelia Nicklas stellt sich vor
06:50 Klageverfahren der DUH
12:45 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
14:50 Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz
22:50 Einschub Zitat von Europaabgeordneten Martin Häusling
25:00 Klagen in der Landwirtschaft?
26:56 Formate für Dialogverfahren
31:45 Haben Umweltverbände eine prädestinierte Rolle?
34:00 Wasserstrategie des BMU
36:30 Verein „Green Legal Impact“
40:25 Welche Frage hätte Frau Dr. Nicklas gerne “glasklar” für sich beantwortet?