In der WDR-Sendung Westpol ging es um das Landeswassergesetz: Das neue Gesetz soll dem Trinkwasser Vorrang einräumen. Es wird vor dem Hintergrund des Klimawandels und Trockenzeiten aus verschiedenen Perspektiven diskutiert.
Unsere Gewässer werden durch Verunreinigungen belastet. Die Landwirtschaft ist dabei ein Hauptakteur. Durch den Einsatz von Pflanzenschutz- oder Düngemitteln in Gewässernähe gelangen unerwünschte Stoffe in den Wasserkreislauf. Bisher gab es die Regelung, dass ein ans Gewässer angrenzender fünf Meter breiter Streifen nicht bearbeitet werden darf.
Im nächsten Jahr sollte dieser Abstand auf zehn Meter erhöht werden. Die Regelung könnte aber bald vielleicht nicht mehr existieren: Im neuen Landeswassergesetz sollen die Randstreifen gestrichen werden. Ob die Streichung durch das neue Düngepaket im Bundesrecht kompensiert wird, darf bezweifelt werden.
Höhere Kosten für Trinkwasserversorger und Kunden
Dr. Arnt Baer von der GELSENWASSER AG erklärt, dass Trinkwasser im Wasserwerk Haltern in “ungünstigen Jahren” mit Aktivkohle gereinigt wird. Der Einsatz ist effektiv, jedoch auch sehr teuer. Mit wachsenden Verunreinigungen steigen die Kosten der Trinkwasserreinigung. In schlechten Jahren kostet das die Trinkwasserkunden bis zu 1 Mio. Euro.
Jede Tonne Aktivkohle kostet je nach Marktlage zwischen 1.500 und 2.000 Euro. Durch intensive Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft und geringere Schadstoffeinträge lag der Aktivkohle-Gesamtverbrauch von Gelsenwasser 2019 im dritten Jahr in Folge unter 100 Tonnen pro Jahr. In schlechten Jahren mussten aber bereits auch schon über 300 Tonnen pro Jahr eingesetzt werden.
Neues Landeswassergesetz weicht Abgrabungsverbot auf
NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) betont, es gehe hier um die Interessen der Landwirtschaft. Sie selbst aber befürworte den Gewässerrandstreifen von fünf bis zehn Metern. Dies werde so auch zukünftig im Gesetz stehen, da der Bund ebendies gerade vorschlägt. Wann das Gesetz aber nun wirklich erscheint und wie es genau ausgestaltet sein wird, ist noch unklar.
Das neue Landeswassergesetz birgt eine weitere Problematik. Zusätzlich soll auch das sogenannte Bodenschatzgewinnungsverbot aufgehoben werden. Demnach soll es in NRW bald wieder möglich sein, Kies in Zone 3b in Wasserschutzgebieten abzubauen. Während Kies einen wichtigen Rohstoff für die Industrie darstellt, ist er gleichermaßen ein natürlicher Filter für die Trinkwassergewinnung. Heinen-Esser kündigt auch an, dass im neuen Landeswassergesetz eine Verordnung enthalten sei, wie man den Kiesabbau regeln kann. Doch wie diese Regelung aussehen wird bleibt noch offen. Sie gibt sich optimistisch, dass ein geeigneter Fahrplan aufgestellt werden könne.
André Stinka, umweltpolitischer Sprecher der SPD in NRW, sieht im neuen Landeswassergesetz einen Rückschritt und grenzt sich von diesem Vorhaben klar ab. Es sei eine falsche Politik, ähnlich einem „Etikettenschwindel“. Es würde vorgegeben, sich um den Klimawandel zu sorgen, während gleichermaßen mit Kiesabbau und Düngen entgegen der Umwelt gehandelt werde.
Wasser wird knapper – Vorrang eingeräumt
Wir befürworten, dass im neuen Landeswassergesetz geregelt ist, dass die öffentliche Trinkwasserversorgung Vorrang haben wird – auch in Dürrezeiten. Jedoch herrscht auch schon jetzt weltweit Konkurrenz um die Ressource Wasser. In Deutschland sind derartige Tendenzen bereits zu erkennen. „Mit einer gewissen Knappheit werden wir uns stärker um den Wert des Wassers kümmern müssen“, ist sich Dr. Arnt Baer sicher.
Während also die Nutzungskonflikte um Wasser zukünftig wohl zunehmen werden, wirft das neue Landeswassergesetz in Bezug auf den Schutz der wertvollen Ressource eher neue Fragezeichen auf. Wie das Landeswassergesetz aussehen wird und wann es erscheint, ist weiterhin noch ungeklärt. Heute Nachmittag (14.04.2021) soll im Umweltausschuss darüber beschlossen werden.
Gerade der Vorrang von Trinkwasser hat im letzten Sommer für viel Diskussion gesorgt. Wir waren froh, dass wir uns neben der NRW-Umweltministerin in der Sendung des WDR äußern durften, weil uns als Gelsenwasser das Thema ein wichtiges Anliegen ist. Um die Wasserversorgung sicherzustellen, müssen Politik, Kommunen und Versorger in Zukunft noch mehr an einem Strang ziehen.
HINWEIS
Die ganze Sendung vom 28. März 2021 gibt es in der ARD-Mediathek. Der Beitrag zum Landeswassergesetz startet ab Minute 23:55. Hier der Link: Beitrag Landeswassergesetz.
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Neues Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen
Stellungnahme von GELSENWASSER zum Landeswassergesetz
FOTOS
Luftaufnahme Wasserwerk Haltern © GELSENWASSER AG / Kreklau
Feldbewässerung: © stock.adobe.com / #215009114