Wasser in NRW nachhaltig nutzen und schützen – das ist das Thema einer „Großen Anfrage” der Grünen. Jetzt hat die nordrhein-westfälische Regierung geantwortet.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat auf eine offizielle „Große Anfrage“* der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Fragen der Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und des nachhaltigen Gewässerschutzes geantwortet.
Die Anfrage ist über 200 Seiten lang und stammt wesentlich aus dem NRW-Umweltministerium von Ursula Heinen-Esser. Die Positionen wurden mit den Ministerien, deren Zuständigkeiten durch den Gewässerschutz berührt sind wie Gesundheit und Kommunales, abgestimmt.

Ich habe mir die „Große Anfrage“ im Detail angeschaut.

Vorsorge- und Verursacherprinzip als elementare Regeln des Umweltrechts

Die Landesregierung betont mehrfach das elementare Vorsorgeprinzip des Umweltrechts und lenkt den Blick auf viele Ungerechtigkeiten, die sich durch das Einleiten von Schadstoffen in die Umwelt – gerade bei den Kosten – ergeben.
Der Verursacher einer Einleitung müsse auch die Verantwortung tragen. Eine erfreuliche, klare Bezugnahme. Leider verfolge die Landesregierung derzeit keine Pläne, das Verursacherprinzip gesetzlich umzusetzen. Denn es sei kaum möglich, eine konkrete Kostenbelastung für den einzelnen Verursacherfall auszuweisen, aufgrund diffuser Quellen.

Die Begründung erscheint unbefriedigend: Bei vielen Umweltschäden können die Stoffe mengenmäßig beziffert werden und es ist sehr eindeutig, dass sie als einer der Verursacher eine sehr wesentliche Ursache für den Schaden gesetzt haben.

Bei Pflanzenschutzmitteln sei die Situation aus Sicht der Landesregierung dann aufgrund der geringen Herstellerzahl auch wieder anders. Hier scheint der Ansatz der erweiterten Produkthaftung, den die Umweltministerkonferenz von der Bundesregierung eingefordert habe, begrüßt zu werden. Das ist richtig! Gelsenwasser wird dazu als Beispiel genannt: mit Kosten von bis zu einer Millionen Euro pro Jahr für Aktivkohle, um Pflanzenschutzmittel zu beseitigen.

Wasserwirtschaft muss sich an die Folgen des Klimawandels anpassen

Lange Trockenheit setzt unseren Wasserressourcen zu: Die Folgen des Klimawandels beschäftigen die Wasserwirtschaft besonders.

Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen

Sehr überzeugend wird die Bedeutung von neuen Handlungsstrategien für die Folgen des Klimawandels entwickelt. Sommer wie die beiden vergangenen werden sich nach Ansicht vieler Klima-Experten wiederholen. Dabei gingen die Neubildungsraten des Grundwassers zwar schon seit fast 30 Jahren erkennbar nach unten. Besonders gering sei die Neubildung in Trockenjahren wie zuletzt.
Zu möglichen Versorgungsengpässen weist die Landesregierung richtigerweise darauf hin, dass in so heißen Sommern die Infrastruktur an manchen Stellen nicht in der Lage sein könnte, den dann sehr hohen Bedarf vollständig zu decken. In den Fällen bestünde die Möglichkeit, Menschen zum Wassersparen aufzurufen, den Netzdruck abzusenken bis hin zur Mitversorgung durch benachbarte Wasserversorger. Das sei in Einzelfällen bereits geschehen. Lösungen, die bestehen, aber sicher nicht dauerhaft und flächendeckend gewollt sein dürften!

Landwirtschaft und Industrie sind besonders beim Verursacherprinzip gefordert.

Auch Thema der “Großen Anfrage” der Grünen an die NRW-Landesregierung: Die Rolle der Trinkwasserversorgung. Sie muss Vorrang haben vor Landwirtschaft und Industrie.

Vorrang der Trinkwasserversorgung bestätigt

Die Landesregierung verweist eindeutig auf den gesetzlichen Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung vor anderen Nutzungen. Dieser ergebe sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz. Die Versorgung der Bevölkerung müsse vor der Versorgung von Industrie und Gewerbe gelten. Diese Aussage ist uneingeschränkt zu begrüßen, muss allerdings noch mit Leben gefüllt, also mit praktikablen Leitlinien für die Behörden handhabbar gemacht werden.
Natürlich muss es das Ziel sein, alle Interessen und Bedürfnisse „unter einen Hut“ zu bringen. Daher werden in den kommenden Monaten viele Gespräche geführt und eine gesamtheitliche Konzeption erarbeitet, in die viele technische, planerische und organisatorische Ansätze einfließen werden. Eine zentrale Rolle werden dabei die Wasserversorgungskonzepte der Gemeinden spielen, bei denen künftig die Anpassung an den Klimawandel noch stärker mitgedacht wird.
Es werde erwartet, dass man dazu über gegenseitige Unterstützung in Verbünden zwischen Wasserversorgern sowie über mehr Leitungen und Wasserspeicher sprechen werde. Bedenklich mutet hier an, dass gerade zur Bewässerung der Landwirtschaft keine belastbaren Daten vorliegen. Hier besteht also Nachholbedarf, um künftig die Bedarfe verlässlich zu schätzen und zu steuern.

Weitere Inhalte der Antwort der Landesregierung werde ich in folgenden Beiträgen thematisieren.

* Definition „Große Anfrage“: Mindestens 7 Abgeordnete oder eine Fraktion können zu einem komplexen Thema eine „Große Anfrage“ einreichen. Die Landesregierung muss diese schrifftlich innerhalb eines Vierteljahres beantworten.


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Flussbett des Rheins bei Trockenheit: © Markus Distelrath auf Pixabay / cc0 common
Ruhr im Winter: © GELSENWASSER AG
Luftbild Wasserwerk Haltern: © GELSENWASSER AG

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