Nitratwerte laut einer aktuellen Studie des Umweltbundesamts (UBA)  in vielen Regionen Deutschlands zu hoch

Wenn dieser Zustand anhält, müssen Trinkwasserversorger in Zukunft bestehende Brunnen schließen und dafür dann neue und tiefere Trinkwasserbrunnen bohren oder komplexe technische Verfahren anwenden. Die Folge laut UBA: Trinkwasser könnte um bis zu 45 % teurer werden. [Mehr dazu]

Wichtige Stellschrauben zur Reduzierung der Nitrateinträge durch die Landwirtschaft sind die lückenlose Aufzeichnung, Gegenüberstellung und Überwachung der Stoffströme. Denn ohne ehrliche und transparente Bilanzierung lässt sich nicht feststellen, ob und wo Überdüngungen geschehen und zusätzliche Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

Nach zähen Verhandlungen konnte man sich Mitte Juni im Bundeskabinett auf eine Ausgestaltung der Stoffstrombilanzverordnung einigen. Der Entwurf soll am 22. September im Bundesrat behandelt werden. Am 1. Januar 2018 soll die Verordnung in Kraft treten.

Bewertung: Bilanzierung enthält immer noch zu viele Ausnahmen

Es ist gut, dass das Düngepaket mit seinem letzten Baustein, der Stoffstrombilanz, nun endlich vollständig ist. Aus Sicht der Wasserwirtschaft wird dieser Kompromiss die wertvollen Trinkwasserressourcen aber nicht ausreichend schützen.
Denn auch die neue Düngeverordnung enthält große Defizite, um die Bilanzüberschüsse für Stickstoff flächendeckend zu erfassen, denn der vorliegende Entwurf der Stoffstrombilanz gilt zunächst nur für 10 % der landwirtschaftlichen Betriebe. Das ist umso bedenklicher, weil diese Bilanzüberschüsse über das Sickerwasser in das Grundwasser gelangen und zu den bekannten, hohen Nitratwerten führen. Für einen nachhaltigen Gewässerschutz ist deshalb eine verpflichtende Stoffstrombilanz ab 2018 bundesweit für alle Agrarbetriebe nötig. Außerdem ist der zulässige Bilanzwert von 150 kg Stickstoff pro Hektar zu hoch.

Die Regelung zur Stoffstrombilanz bietet zu viel Spielraum für die korrekte Ermittlung der zulässigen Düngeausbringung. Denn Agrarbetriebe können sich Stickstoffverluste z. B. für die Ausbringung- und Lagerung anrechnen lassen und so die Bilanz zu ihren Gunsten auslegen. Faktisch jedoch bleiben die Verluste in der Umwelt vorhanden und gelangen über den Boden ins Grundwasser. Außerdem sind die zulässigen Bilanzwerte vom Viehbesatz abhängig, d.h. große Betriebe haben auch hohe zulässige Bilanzwerte. Wir haben Bedenken, dass durch diese Rechenfreiheit die notwendige Reduktion der Nitrateinträge in die Gewässer nicht erzielt werden kann.

Kampagne von Wasserwirtschaft und Umweltverbänden: Gülleverschmutzung stoppen, Wasser damit schützen!

Der anhaltende Trend der Nitratbelastung erfordert ein Umdenken von einer industriellen hin zu einer umweltverträglichen Landwirtschaft:  Zukünftig sollten Fördergelder innerhalb der Agrarpolitik den Umweltschutz stärker belohnen, für die Düngeproblematik sensibilisieren und zu einer Verringerung der Nitratwerte des Grundwassers führen. [Mehr dazu]

Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl greifen der BDEW gemeinsam mit Aktion Agrar, BUND, Deutsche Umwelthilfe, Deutscher Naturschutzring, DVGW, Germanwatch, Greenpeace, GRÜNE LIGA und ver.di. das Thema auf und starteten eine Kampagne gegen die Überdüngung des Bodens.

Autor: Lisa Albert

LINKS

Kampagne gegen Gülleverschmutzung:
https://www.guelleverschmutzung-stoppen.de/

Umweltbundesamt:
http://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/landwirtschaft/naehrstoffeintraege-aus-der-landwirtschaft

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Ackerbau/_Texte/Stoffstrombilanz.html

 

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