Wir haben mit Umweltpolitikern der Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen zur Novelle des Landeswassergesetzes gesprochen, das im ersten Quartal verabschiedet werden soll. Themen sind der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Gewässerrandstreifen an landwirtschaftlichen Flächen sowie die Abgrabung von Bodenschätzen in Wasserschutzgebieten.

Wir bedanken uns herzlich dafür, dass Sie uns ihre Sichtweise zum Landeswassergesetz geschildert haben.

Im heutigen Blog lesen Sie das Interview, das ich mit Norwich Rüße geführt habe.

NRW-Landespolitiker zum neuen Landeswassergesetz: INterview mit Norwich Rüße von den Grünen

Norwich Rüße ist Sprecher für Landwirtschaft, Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen.

Dr. Baer: Angesichts der heißen Sommer und langen Trockenphasen will die Landesregierung die öffentliche Trinkwasserversorgung vor anderen Wasserentnahmen gesetzlich verankern. Was halten Sie von dieser Regelung?

Rüße: Die Klimakrise ist in NRW durch die anhaltende Trockenheit, verdorrte Wälder und das Thema Wasserknappheit so präsent wie nie. Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Regeln sind in der Praxis nicht umsetzbar. Es ist nicht geregelt, wie dieser Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung vor anderen Nutzungen sichergestellt werden kann und welche Anpassungen dazu beispielsweise im Bereich der Wasserentnahme erfolgen müssen. Hier gibt es noch einen erheblichen Konkretisierungsbedarf. Wir brauchen tragfähige Wasserversorgungskonzepte und Transparenz über genehmigte Wasserentnahmemengen.

Die Gewässerrandstreifen an landwirtschaftlichen Flächen werden aus dem LWG gestrichen. Wie blicken Sie auf das Thema?

Als natur- und verbraucherschutzpolitischer Sprecher lehne ich diese geplante Streichung klar ab. Gewässerrandstreifen schützen das Wasser vor Verunreinigung. Pflanzenschutzmittel, Nitrat und Phosphorverbindungen können ohne sie wieder einfacher in die Gewässer gelangen. Die Landesregierung argumentiert, dass die neue Düngeverordnung ausreichen werde, um die Nitratproblematik zu lösen. Im Bereich der Pestizidreduktionen seien ebenfalls die Bemühungen der Bundesregierung ausreichend. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ergänzende und konkretere Regeln in NRW sind daher unverzichtbar. Sonst setzt die Landesregierung den Trinkwasserschutz fahrlässig aufs Spiel.

Wir brauchen tragfähige Wasserversorgungskonzepte und Transparenz über genehmigte Wasserentnahmemengen.

Das generelle Verbot der Abgrabung von Bodenschätzen in Trinkwasserschutzgebieten soll gestrichen werden. Wie sichert man den dortigen Schutz der Wasserressourcen?

Zukünftig wird dadurch der Rohstoffabbau in Trinkwasserschutzgebieten ermöglicht, ein eklatanter Widerspruch zum Kerngedanken des Wasserschutzes. Die zum Schutze des Grundwassers notwendigen Deckschichten werden zerstört. Es ist nicht absehbar, ob und wann die von der Landesregierung als Ersatz in Aussicht gestellte Wasserschutzgebiets-Verordnung kommt. Es ist auch unklar, wie in der Zwischenzeit mit Abgrabungsanträgen in Wasserschutzgebieten verfahren werden soll. Zu befürchten ist, dass unwiderrufliche Fakten geschaffen werden und Trinkwasserschutzgebiete mit Einzelfallprüfungen deutlich schlechter dastehen. Das unterstreichen auch die Proteste der betroffenen Kommunen, die zu Recht besorgt sind.

 


BILDER

Titelbild Landwirtschaft: © Adobe Stock /#215009114
Pressefoto Norwich Rüße: © Grüne Landtagsfraktion NRW

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