Es kommt vor, dass wir Hausanschlüsse für Trinkwasser sperren müssen. Das passiert erst nach Mahnverfahren, Sperrandrohung und in Absprache mit der Kommune.

Wie kann es angehen, dass ein Versorgungsunternehmen wie Gelsenwasser den Bewohnern eines Hauses im wahrsten Sinn des Wortes „das Wasser abdreht“? Und was ist davor passiert?
Unser Auftrag ist, alle Bürgerinnen und Bürger im Versorgungsgebiet ständig sicher mit Trinkwasser guter Qualität zu versorgen. Dafür arbeiten wir täglich mit viel Einsatz – in den Wasserwerken, im Rohrnetz, in der Verwaltung. Wenn unsere Kollegen mit dem Sperrwagen losfahren müssen, um Anschlüsse zu sperren, ist das der ungeliebteste Job im Team blau-grün. Nicht selten verbunden mit belastenden Gesprächen mit den betroffenen Bewohnern.

Warum sperren wir dann überhaupt Wasseranschlüsse?

Sperren eines Hausanschlusses für Trinkwasser: Das macht Gelsenwasser nur nach Mahnverfahren, Sperrandrohung und in Absprache mit der Kommune.

Sperren eines Hausanschlusses für Trinkwasser: Das macht Gelsenwasser nur nach Mahnverfahren, Sperrandrohung und in Absprache mit der Kommune.

Alle Wasserkunden, also Eigenheimbesitzer, Vermietungsgesellschaften, Gewerbekunden etc. sind wie beim Kauf von Waren dazu verpflichtet, für das Trinkwasser zu bezahlen. Der Preis setzt sich aus der Komponente für den dauerhaften Anschluss an das Wassernetz über den Wasserzähler (Grundpreis) und aus der Komponente für die abgenommene Menge Trinkwasser (Mengenpreis) zusammen.

Der aktuelle Mengenpreis von Gelsenwasser liegt seit Juli 2022 unverändert bei 2,0731 Euro pro Kubikmeter (1.000 Liter) Trinkwasser, der monatliche Preis für einen Hauswasserzähler (bis Q3 = 16, Dauerdurchfluss 16 m³/h) beträgt 13,64 Euro. Um die Jahresrechnung im Herbst komplett zu begleichen, zahlen die meisten Kunden monatlich einen Abschlag.
Die Zahlungen aller Kunden sind für uns die Grundlage, um täglich für die sichere Versorgung arbeiten zu können und alle Werke, Anlagen und Leitungsnetze zu warten und kontinuierlich zu erneuern. Nur wenn sich alle an die Zahlungen halten, funktioniert der kalkulierte Preis.

Was passiert, wenn Zahlungen ausbleiben?

Fehlen Zahlungen, greift das dreistufige Mahnverfahren. Der Kunde erhält mit den jeweiligen Fristen eine Zahlungserinnerung und danach eine 2. Mahnung. Sollte daraufhin immer noch keine Zahlung erfolgt sein, geht die 3. Mahnung raus – das ist dann die sogenannte „Sperrandrohung“. Damit wird nochmal eine 4-Wochen-Frist zur Begleichung der Rückstände eingeräumt.
Ist der Zahlungsrückstand durch Versäumnis des Vermieters in einem Mehrfamilienhaus aufgelaufen, werden mit dieser Sperrandrohung auch die Mieter in dem Haus informiert. Das geschieht in Absprache mit der jeweiligen Kommune.

Sondersituation Corona-Pandemie

Seit März 2020 hat Gelsenwasser in der Pandemiephase auf Sperrungen von Wasseranschlüssen verzichtet – ein Beitrag dazu, dass überall die hygienischen Vorsorgemaßnahmen gewährleistet blieben.
Wo es nun weiterhin keine Aussicht auf Begleichung bereits höherer Außenstände gibt, fahren die Kollegen mit dem Sperrwagen vor. Sehr ungern, aber aus Fairness allen anderen gegenüber leider unvermeidbar.


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