Wir haben mit den Umweltpolitikern der Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen zur Novelle des Landeswassergesetzes gesprochen, das im ersten Quartal verabschiedet werden soll. Themen waren der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Gewässerrandstreifen an landwirtschaftlichen Flächen sowie die Abgrabung von Bodenschätzen in Wasserschutzgebieten.

Wir bedanken uns herzlich dafür, dass sie uns ihre Sichtweise zu diesen drei Fragen geschildert haben. Im heutigen Blog lesen Sie das Interview, das ich mit Bianca Winkelmann zum Landeswassergesetz geführt habe.

Bianca Winkelmann, umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, zum Landeswassergesetz NRW

Bianca Winkelmann ist Sprecherin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz der CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen.

 

Dr. Arnt Baer: Angesichts der heißen Sommer und langen Trockenphasen will die Landesregierung die öffentliche Trinkwasserversorgung vor anderen Wasserentnahmen gesetzlich verankern. Was halten Sie von dieser Regelung?

Bianca Winkelmann: Wichtig ist absolute Klarheit, dass der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung nur in Notzeiten gilt. Die Regelung soll keinen Einfluss auf die Vergabe von Wasserrechten haben, aber bietet die Rechtsgrundlage, bei Konflikten zwischen den verschiedenen Wasserentnehmern das vorrangige Ziel der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung und damit des Gesundheitsschutzes sicherzustellen. Wir müssen durch kluges Management, Vernetzung und Ausbau der Wasserspeicher dafür sorgen, dass es nie zu längeren Engpässen kommt und dieser Teil des Gesetzes keine Anwendung finden muss. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung muss auch während längerer Trockenphasen sichergestellt sein.

Die Gewässerrandstreifen an landwirtschaftlichen Flächen werden aus dem LWG gestrichen. Wie blicken Sie auf das Thema?

Die Landwirtschaft ist bereit zu freiwilligen Maßnahmen zur Reduzierung von Dünger und Pflanzenschutzmitteln gegen eine entsprechende Kompensation. Unserer Meinung nach ist das zielführender und zudem gerechter. Alles andere kommt praktisch einer ersatzlosen Enteignung der Flächen gleich.
Die Dünge-Regelungen im Landeswassergesetz werden nun allerdings vor allem deshalb aufgehoben, weil der Schutz der Gewässer vor dem Eintrag von Nährstoffen aus der Landwirtschaft über das Fachrecht – die Bundesdüngeverordnung – nun bundeseinheitlich geregelt und sichergestellt ist.

Das generelle Verbot der Abgrabung von Bodenschätzen in Trinkwasserschutzgebieten soll gestrichen werden. Wie sichert man den dortigen Schutz der Wasserressourcen?

Naturwerksteine, Sand und Kies werden beispielsweise für das Errichten von Bauwerken aller Art benötigt, Gesteinsschotter für den Straßen- und Wegebau. Die bisherige Regelung soll entfallen, weil der Schutz der Trinkwassergewinnung in Zukunft in der landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung geregelt wird. Erst wenn diese zum Thema oberirdische Bodenschatzgewinnung in Kraft getreten ist, wird das Bodenschatzgewinnungsverbot aufgehoben. Dafür haben wir bereits mit einem Änderungsantrag zum Gesetz gesorgt.
Die Sorge vor einem „ungezügelten Abbau von Rohstoffen“ ist unberechtigt. Trinkwasserversorgung und die Trinkwassersicherheit bleiben auch in Zukunft umfassend geschützt und gewährleistet.

 


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Titelbild: © iStock-992973768 Kinek00
Pressebild Bianca Winkelmann: © CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen

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