Die Freihandelsabkommen CETA und TTIP haben 2016 europaweit für Diskussionen und Proteste gesorgt. Zum Jahresbeginn 2017 bekommen CETA-Skeptiker neue Argumente. Demnach bestehen überall in Europa Zweifel an dem Freihandelsabkommen mit Kanada. Unser Politik-Experte Dr. Arnt Baer hat die wichtigsten Entwicklungen zusammengetragen.

Zum Hintergrund
Die Europäische Kommission verhandelt derzeit verschiedene Freihandelsabkommen mit Wachstumsregionen, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu stärken. Diese so genannten bilateralen Freihandelsabkommen werden auch „WTO plus-Abkommen“ genannt, weil sie über die Agenda der Welthandelsorganisation hinausgehen. CETA (kurz für „Comprehensive Economic and Trade Agreement“) ist eines davon und wurde massiv kritisiert. Das Abkommen wurde am 30. Oktober 2016 unterzeichnet, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Soweit der „status quo“.

Jetzt könnte die Entwicklung eines anderen Abkommens Einfluss auf CETA nehmen: EUSFTA mit Singapur. Die Verhandlungen mit dem kleinen Land, das ein wichtiger Handelspartner ist, sind bereits abgeschlossen, doch unterzeichnet ist es noch nicht. Denn der Europäische Gerichtshof prüft gerade die „Rechtsnatur“ des Abkommens: Handelt es sich um ein gemischtes Abkommen oder um ein EU-only-Abkommen? Die deutsche Regierung stuft EUSFTA (= EU-Singapore Free Trade Agreement) als ein gemischtes Freihandelsabkommen ein, die EU-Kommission als EU-only.

Schon gewusst?
Gemischte Abkommen müssen von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden, die Mitgliedsstaaten dürfen abstimmen (=geteilte Zuständigkeit). Im Gegensatz dazu werden EU-only-Abkommen ausschließlich vom EU-Parlament ratifiziert.

EUSFTA kann erst unterzeichnet werden, wenn der Europäische Gerichtshof eine Entscheidung getroffen hat. Ende Dezember 2016 plädierte die Generalanwältin des EuGH, Eleanor Sharpston, in ihrem Schlussantrag zum EU-Singapur-Freihandelsabkommen dafür, das als gemischtes Abkommen einzustufen. Das Gerichtsurteil wird zwar erst im Frühjahr 2017 erwartet, aber der Schlussantrag gibt oft die Richtung vor!

Die Entscheidung zu EUSFTA würde das Abkommen mit Kanada beeinflussen: Wird CETA ebenfalls als gemischtes Abkommen eingestuft, wird es extrem spannend. Denn dann müssen alle EU-Mitglieder national darüber abstimmen. Und gültig wird CETA nur, wenn alle 28 Länder zustimmen!
Aber: Walloniens „Non“ im Oktober 2016 spaltete die gesamte EU. Belgien erklärt im EU-Ratsprotokoll, dass bei den aktuellen Mehrheiten fünf von sieben belgischen Parlamenten CETA nicht ratifizieren werden. Damit ist eine CETA-Ratifizierung in Belgien sehr unwahrscheinlich! Der kleine Nachbar könnte zum Vorreiter werden. Auch einige andere nationale Parlamente, wie zum Beispiel Frankreich, könnten sich dagegen entscheiden.

CETA schürt Sorge um Gewässerschutz

Denn die Stimmungslage in den Mitgliedsstaaten ist geteilt. Einige haben im Europäischen Rat Bedingungen festgehalten, was ihnen wichtig ist – und wann sie CETA ablehnen werden. Ein wichtiger Punkt unter vielen ist das Wasser, speziell der Gewässerschutz. Slowenien zum Beispiel äußert ähnliche Bedenken wie viele deutsche Wasserversorger. Die Republik geht davon aus, dass CETA in keiner Weise die nationalen Rechte in Bezug auf Schutz, Ressourcenmanagement, Bewirtschaftung, Nutzung, Wasserrechte usw. beschränkt oder dem Land entzieht. Außerdem will Slowenien sichergehen, dass alle Wasserressourcen, die für Trinkwasser und für andere Zwecke genutzt werden, nicht unter den umstrittenen Artikel 1.9 Absatz 3 fallen – und spricht damit den anderen EU-Staaten „aus der Seele“. Wasserversorger – auch GELSENWASSER – teilen die Sorge.

CETA: Gewässerschutz muss gewährleistet sein!

Das Wasserwerk Haltern aus der Luft. Das Vorsorgeprinzip im Umwelt- und Wasserrecht darf durch CETA keinesfalls beeinträchtigt werden, die Strukturen der Branche nicht angetastet und nationale Umweltgesetze müssen respektiert werden.

Weitere Punkte lassen nicht nur die Mitgliedsstaaten zweifeln, sondern auch die EU-Einrichtungen selbst. Vor allem die Schiedsgerichte sorgen für Spannung. So äußerte sich die EuGH-Generalanwältin Kokott bereits am 11.11.2015 im Europa-Ausschuss des Bundestags im Zusammenhang mit TTIP zur Zulässigkeit eines internationalen Schiedsgerichts skeptisch.
Die Zweifel haben sich bei den CETA-Kritikern also keinesfalls zerschlagen, sondern sind sogar teilweise gewachsen. CETA bringt daher mehr Bewegung ins EU-Parlament (und die nationalen Parlamente) als angenommen. Und damit wird eine Mehrheit für das Abkommen mit Kanada weniger sicher. Zuletzt empfahl sogar der Ausschuss für Soziales und Beschäftigung CETA abzulehnen (Erklärung vom 08.12.2016).

Diesen Monat werden zwei weitere Ausschüsse dazu abstimmen – der Umweltausschuss am 12. und der federführende Ausschuss für internationalen Handel am 24. Januar. Zumindest wie der Umweltausschuss sich entscheidet, ist bisher scheinbar offen. Kurz danach (1. Februar 2017) soll dann das Plenum abstimmen.
Für GELSENWASSER sind die Auswirkungen von CETA auf die Wasserversorgung plus Vorsorgeprinzip weiterhin die wichtigsten Punkte. Beide sind entscheidend für den Gewässerschutz, weshalb sich unser Unternehmen seit langem konkret engagiert und auch mit der Politik dazu ständig austauscht.
Das Vorsorgeprinzip im Umwelt- und Wasserrecht darf keinesfalls beeinträchtigt werden, die Strukturen der Branche nicht angetastet und nationale Umweltgesetze müssen respektiert werden. Nur so kann verhindert werden, dass die vielen offenen Definitionen nachher missbraucht werden. Die Zweifel zum Gewässerschutz müssen also vor der Entscheidung beseitigt sein!

 

Mehr dazu auf unserem Blog
Der Teufel liegt im Detail
Trinkwasserqualität nicht gefährden
Freihandelsabkommen eine Gefahr?

 

Links
Gerichtshof der Europäischen Union; PRESSEMITTEILUNG Nr. 147/16; Luxemburg, 21. Dezember 2016; die ganze Pressemitteilung gibt es HIER.
EU-Ratsprotokoll; Brüssel; 27.10.2016; 13463/1/16 REV 1; das ganze Dossier gibt es HIER.
Pressemitteilung des Deutschen Bundestages; Europa/Ausschuss – 11.11.2015 (hib 595/2015)
Europa-Parlament – Opinion Committee on Employment and Social Affairs
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Aktuelle Freihandelsabkommen

 

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