Wir haben mit den Umweltpolitikern der Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen zur Novelle des Landeswassergesetzes gesprochen, das im ersten Quartal verabschiedet werden soll. Themen waren der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Gewässerrandstreifen an landwirtschaftlichen Flächen sowie die Abgrabung von Bodenschätzen in Wasserschutzgebieten.

Wir bedanken uns herzlich dafür, dass sie uns ihre Sichtweise zum Landeswassergesetz geschildert haben. Im heutigen Blog lesen Sie das Interview, das ich mit André Stinka geführt habe.

Landeswassergesetz, Landeswasserpolitik, Gewässerschutz

André Stinka ist Sprecher für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen. © Mirko Raatz

Dr. Arnt Baer: Angesichts der heißen Sommer und langen Trockenphasen will die Landesregierung die öffentliche Trinkwasserversorgung vor anderen Wasserentnahmen gesetzlich verankern. Was halten Sie von dieser Regelung?

André Stinka: Wir begrüßen prinzipiell diesen Vorschlag. Der Klimawandel hat dazu geführt, das selbst in unseren Regionen der sparsame Umgang mit den Trinkwasserressourcen immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die wachsende Konkurrenz zwischen Wasserversorgung, Industrie und Landwirtschaft um die Ressourcen Wasser verlangt eine klare Rangfolge in der Nutzung. Deshalb halten wir es für den richtigen Ansatz, das Trinkwasser als Lebensmittel Nummer 1 besonders zu schützen. Dazu bedarf es eindeutiger Regeln. Die Einwände der NRW- Wasserwirtschaft, dass die von der Landesregierung vorgesehene Regelung zu bürokratisch und nicht praxisgerecht ist, wird die SPD-Landtagsfraktion intensiv prüfen.

Die Gewässerrandstreifen an landwirtschaftlichen Flächen werden aus dem Landeswassergesetz gestrichen. Wie blicken Sie auf das Thema?

Die SPD hat sich bei der letzten Änderung des Landeswassergesetzes für einen Gewässerrandstreifen von 10 Metern ausgesprochen und hält diesen weiterhin für notwendig. Die aktuelle Diskussion um unser belastetes Grundwasser macht dies täglich deutlich. Die positive Wirkung von Randstreifen auf die Qualität unserer Gewässer sind in der Wissenschaft eindeutig belegt. Das hat auch die Anhörung zum Landeswassergesetz im Landtag gezeigt. Es ist deshalb unverantwortlich, wenn die CDU/FDP-Landesregierung aus wahltaktischen Gründen den gewässerrandstreifen gegen den Willen von Wissenschaft, Wasserwirtschaft und Fischerei streicht, um die Wünsche der Landwirtschaft zu erfüllen.

Das generelle Verbot der Abgrabung von Bodenschätzen in Trinkwasserschutzgebieten soll gestrichen werden. Wie sichert man den dortigen Schutz der Wasserressourcen?

Wasserschutzgebiete sollen die Qualität des Rohwassers schützen. Deshalb sind Abgrabungen dort nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dieser Schutzzweck darf nicht aufgeweicht und schon gar nicht gestrichen werden. Der Schutz des Grundwassers muss Vorrang haben. Zugleich wird die Streichung dazu führen, dass Kies ohne größere Kontrolle verstärkt abgebaut wird. Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit sehen anders aus. Zugleich steht diese vorgesehene Streichung im Widerspruch zur Absicht der Landesregierung die öffentliche Trinkwasserversorgung vor anderen Wasserentnahmen zu schützen. Letztlich folgt die CDU/FDP-Landesregierung auch hier wieder den Wünschen einer kleinen Interessengruppe.

 


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Pressefoto André Stinka: © Mirko Raatz
Titelbild Wasserwerk Haltern: © GELSENWASSER AG

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Pressemeldung der SPD-Fraktion NRW zum Landeswassergesetz
Neues Landeswassergesetz in Nordrhein-Westfalen
Umweltpolitiker zum Landeswassergesetz
Umweltpolitikerin Bianca Winkelmann zum Landeswassergesetz

 

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