Wir haben mit den Umweltpolitikern der Fraktionen im Landtag Nordrhein-Westfalen zur Novelle des Landeswassergesetzes gesprochen, das im ersten Quartal verabschiedet werden soll. Themen waren der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung, Gewässerrandstreifen an landwirtschaftlichen Flächen sowie die Abgrabung von Bodenschätzen in Wasserschutzgebieten.

Wir bedanken uns herzlich dafür, dass sie uns ihre Sichtweise zum Landeswassergesetz geschildert haben. Hier lesen Sie das Interview, das ich mit Markus Diekhoff geführt habe.

Markus Diekhoff zum Landeswassergesetz

Markus Diekhoff ist Sprecher für Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz und Jagd der FDP-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen. © FDP-Landtagsfraktion NRW

Dr. Arnt Baer: Angesichts der heißen Sommer und langen Trockenphasen will die Landesregierung im Landeswassergesetz die öffentliche Trinkwasserversorgung vor anderen Wasserentnahmen gesetzlich verankern. Was halten Sie von dieser Regelung?

Markus Diekhoff: Die öffentliche Trinkwasserversorgung muss zu jeder Jahreszeit und rund um die Uhr gewährleistet werden. Wasser ist unser Lebensmittel Nummer 1, das wollen wir einer gesetzlichen Regelung unterstreichen. Wir haben keinen Wassermangel in unserem Bundesland, Nordrhein-Westfalen ist ein wasserreiches Land. Leider haben wir aber in den letzten Hitzesommern vereinzelt feststellen müssen, dass Trinkwasser kurzzeitig und regional begrenzt knapp werden kann. In solchen Ausnahmesituationen stellen wir klar, dass die öffentliche Trinkwasserversorgung Priorität haben muss, hiermit schaffen wir Vorkehrungen für Extremsituationen.

Die Gewässerrandstreifen an landwirtschaftlichen Flächen werden aus dem Landeswassergesetz gestrichen. Wie blicken Sie auf das Thema?

Der Schutz der Gewässer vor Einträgen ist uns besonders wichtig. Hierbei geht es nicht nur um mögliche Einträge aus der Landwirtschaft, sondern um jegliche negativen Beeinflussungen der Gewässer. Wir haben uns zudem vorgenommen sachgerechte und praxistaugliche Regelungen zu erlassen. Der Gewässerschutz ist kein Bereich, den die Bundesländer individuell regeln sollten. Vorschriften zu Gewässerrandstreifen sind Gegenstand der bundesrechtlichen Düngeregulierung. Insofern ist es sinnvoll, dass wir uns künftig an Bundesrecht orientieren. Hiermit schaffen wir Vergleichbarkeit unter den Bundesländern und verlagern Dünge-Regeln in das Fachrecht.

Das generelle Verbot der Abgrabung von Bodenschätzen in Trinkwasserschutzgebieten soll aus dem Landeswassergesetz gestrichen werden. Wie sichert man den dortigen Schutz der Wasserressourcen?

Das ist nur die halbe Wahrheit. Wir nehmen das Bodenschatzgewinnungsverbot aus dem Landeswassergesetz heraus. Regelungen zum Rohstoffabbau in Wasserschutzgebieten werden künftig aber in einer landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung geregelt. Der Vorwurf, dass künftig ein ungezügelter Rohstoffabbau in NRW erfolgt, ist vollkommen unberechtigt. Trinkwasserschutz bleibt auch in Zukunft uneingeschränkt gesichert. Wir garantieren hiermit einen landesweiten einheitlichen Schutz. Da die Wasserschutzgebietsverordnung nicht zeitgleich mit dem Landeswassergesetz in Kraft treten kann, stellen wir die Aufhebung des Bodenschatzgewinnungsverbots bis zum Inkrafttreten der Verordnung zurück.


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Titelbild: © GELSENWASSER
Pressbild Markus Diekhoff: © FDP-Landtagsfraktion NRW

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